Flex-V – Flexible Verselbständigung
Im Rahmen der Jugendhilfe ist die flexible Verselbständigung (Flex-V) ist ein ambulantes Hilfeangebot nach §§ 27, 35a und 41 SGB VII. Die Flex-V richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die Unterstützung brauchen unter Berücksichtigung ihrer individuellen Besonderheiten und Problematiken in ihrem Verselbständigungsprozess.
Voraussetzung zur Aufnahme in die Flex-V:
- Ausreichende Eigenmotivation
- Lernbreitschaft
- Bereitschaft zur Übernahme von Eigenverantwortung
- Verselbständigungswille
Flex-V bietet:
- Verselbständigung
- Lebenspraktisches, ressourcenorientiertes Training
- Alltags- und Konfliktbewältigung
- Soziale Integration
- Vernetzung/Netzwerkarbeit
- Verhinderung von Obdachlosigkeit
Finanzierung:
-
über das Jugendamt nach SGB VIII §§ 27 ff in Verbindung mit §§ 35a und 41 SGB VIII
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