Wohnprojekte/Wohngemeinschaften
Es soll jungen Menschen, die nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können und für die andere Jugendhilfemaßnahmen nicht geeignet sind, ein vorübergehendes Zuhause geben. Insbesondere sollen sehr ungesicherte Lebensverhältnisse und Obdachlosigkeit verhindert werden. Die Lebenssituation soll sich stabilisieren, das Selbstwertgefühl gestärkt und die Gefährdungspotenziale eingedämmt werden. Im schulischen und beruflichen Bereich sollen sich Entwicklungsmöglichkeiten erweitern.
Allen Personen werden kurzfristig in der Nähe in geeignete schulische/berufliche oder Arbeitsmaßnahmen vermittelt. In der häuslichen Gemeinschaft haben die jungen Menschen die Möglichkeit ihre sozialen Kompetenzen zu erweitern und mehr Selbstständigkeit zu finden. Eine, für jeden sichtbare Hausordnung regelt das fried- und rücksichtsvolle Leben mit den Mitbewohnern. Sind stabile Grundlagen geschaffen, sollen die jungen Erwachsenen/Jugendlichen in eigene Wohnungen vermittelt und begleitet werden.
Wir stellen hierfür kleine Wohngemeinschaften und Einzelwohnungen zur Verfügung.
Voraussetzung zur Aufnahme in das Wohnprojekt:
- Ausreichende Eigenmotivation
- Lernbreitschaft
- Bereitschaft zur Übernahme von Eigenverantwortung
- Verselbständigungswille
Ziele des Projektes:
- Verselbständigung
- Lebenspraktisches, ressourcenorientiertes Training
- Alltags- und Konfliktbewältigung
- Soziale Integration
- Vernetzung/Netzwerkarbeit
- Verhinderung von Obdachlosigkeit
Finanzierung:
-
über das Jugendamt nach SGB VIII §§ 27 ff in Verbindung mit §§ 34, 35a und 41 SGB VIII
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